Glücksspielreform 2025-2027: Was sich für den österreichischen Markt ändert

Von Florian Steinbacher · · Lesezeit etwa 7 Minuten

Symbolische Darstellung der österreichischen Glücksspielreform bis 2027

Das österreichische Glücksspielgesetz stammt aus dem Jahr 1989 und gilt seit Langem als reformbedürftig. Mit dem Auslaufen der wichtigsten Konzessionen 2027 ist nun Bewegung in die Sache gekommen. Diese Seite fasst zusammen, was geplant ist, welche Fristen gelten und warum der Zeitplan zuletzt ins Wanken geraten ist. Stand der Angaben ist 2026; vor wichtigen Entscheidungen lohnt eine erneute Prüfung des aktuellen Standes, da sich politische Linien rasch verschieben können.

Inhaltsverzeichnis
  1. Warum jetzt reformiert wird
  2. Eine unabhängige Glücksspielbehörde
  3. Worüber Einigkeit besteht und worüber nicht
  4. Die Fristen im Überblick
  5. Warum sich der Zeitplan verzögern könnte
  6. Hilfe bei Glücksspielproblemen in Österreich
  7. Über den Autor

Warum jetzt reformiert wird

Der Anlass ist doppelt. Erstens ist das geltende Recht alt: Das GSpG von 1989 wurde seither nur punktuell angepasst und passt in vielen Punkten nicht mehr zur digitalen Marktrealität. Zweitens laufen 2027 zentrale Konzessionen aus, weshalb ohnehin neu vergeben werden muss.

Diese beiden Faktoren erzeugen einen ungewöhnlich hohen Reformdruck. Ohne ein neues Gesetz droht 2027 ein regulatorisches Vakuum, das den ohnehin großen Graumarkt weiter stärken würde. Genau deshalb gilt 2025 als Jahr der Vorbereitung, 2026 als mögliches Jahr der Beschlussfassung und 2027 als das Jahr, in dem die bisherige Ordnung endet. Die Reform ist damit weniger eine politische Kür als eine Notwendigkeit.

Hinzu kommt der seit Langem kritisierte Interessenkonflikt: Das Finanzministerium ist Gesetzgeber, Aufsicht, Konzessionsvergeber und über eine Bundesbeteiligung zugleich wirtschaftlich am konzessionierten Anbieter beteiligt. Die ÖBAG hält rund ein Drittel an der Casinos Austria AG. Genau diese Bündelung will die Reform auflösen.

Veraltetes Gesetz von 1989 trifft auf digitale Marktrealität

Eine unabhängige Glücksspielbehörde

Das Kernstück des Entwurfs ist eine unabhängige, weisungsfreie Glücksspielbehörde, die die Aufgaben vom Finanzministerium übernehmen soll. Seit November 2025 liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf in Begutachtung.

Modell einer unabhängigen, weisungsfreien Glücksspielbehörde

Für die Konzessionsvergabe ist ein unabhängiger Richter-Senat vorgesehen. Nach den vorliegenden Berichten soll dieser dreiköpfige Senat vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Präsidiums des Obersten Gerichtshofs für sechs Jahre bestellt werden. Strukturell orientiert sich das Modell am Schweizer Vorbild. Ziel ist, die Vergabe aus der unmittelbaren politischen Sphäre herauszulösen und so glaubwürdiger zu machen.

Der Gedanke dahinter ist einfach. Wenn dieselbe Stelle Gesetze macht, Konzessionen vergibt, das Geschäft beaufsichtigt und wirtschaftlich daran beteiligt ist, leidet das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Entscheidungen. Eine weisungsfreie Behörde mit eigenem Personal und eigenem Budget soll diese Rollen trennen. Damit folgt Österreich einem Weg, den andere europäische Länder bereits gegangen sind, in denen spezialisierte Glücksspielbehörden die Aufsicht ausüben.

Neben der institutionellen Frage enthält der Entwurf nach den Berichten auch inhaltliche Verschärfungen. Dazu zählen einheitliche Spielerschutzstandards für Online- und stationäre Angebote, altersabhängige Verlustlimits sowie ein deutlich härteres Vorgehen gegen illegale Anbieter, etwa durch Zahlungs- und Domain-Sperren und höhere Geldstrafen. Wie solche Maßnahmen technisch wirken würden, ist allerdings umstritten, weil versierte Nutzer Sperren umgehen können.

Worüber Einigkeit besteht und worüber nicht

ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich grundsätzlich auf einen Reformentwurf geeinigt, insbesondere beim Spielerschutz. Umstritten bleibt dagegen die Marktöffnung. Ein Mehrlizenzsystem, wie es Teile der ÖVP und die Branchenvertretung OVWG fordern, würde das Online-Monopol beenden. Finanzminister Marterbauer von der SPÖ will dagegen am Online-Monopol festhalten.

Gegenüberstellung von Mehrlizenzsystem und beibehaltenem Monopol

Damit steht die zentrale Richtungsfrage noch offen: Bleibt es bei einem einzigen Online-Anbieter, oder öffnet sich der Markt für mehrere lizenzierte Anbieter? Die Antwort darauf entscheidet maßgeblich, wie der Markt nach 2027 aussieht und ob der heutige Graumarkt schrumpft. Welche Anbieterstrukturen heute existieren, beschreibt der Marktüberblick.

Beide Positionen haben nachvollziehbare Argumente. Befürworter der Marktöffnung verweisen darauf, dass ein striktes Monopol den großen Graumarkt nicht verhindert hat und ein kontrolliertes Lizenzsystem mehr Anbieter in die heimische Aufsicht holen würde. Befürworter des Monopols argumentieren mit dem Spielerschutz und der Sorge, dass mehr legale Anbieter auch mehr Werbung und mehr Spielanreize bedeuten könnten. Welche Linie sich durchsetzt, ist eine politische Entscheidung, die zum Zeitpunkt dieser Darstellung noch nicht gefallen ist.

Die Fristen im Überblick

Die wichtigsten Daten lassen sich klar benennen. Sie strukturieren den gesamten Reformdruck.

Zeitachse mit den Auslaufdaten der Konzessionen 2027 bis 2030

Weil ein Ausschreibungsprozess viele Monate Vorlauf braucht, musste das Finanzministerium den Vergabeprozess bereits nach den bestehenden Regeln starten, um ein regulatorisches Vakuum zu vermeiden. Die Eckdaten dokumentiert das BMF im Bereich Glücksspiel und Spielerschutz; den Gesetzestext stellt das RIS bereit.

Diese Parallelität ist bemerkenswert: Einerseits läuft die Reformdebatte, andererseits wird die nächste Vergabe vorsorglich schon nach altem Recht vorbereitet. Sollte sich die Koalition nicht rechtzeitig einigen, würde nach den bisherigen Paragraphen 14 und 21 GSpG vergeben. Das zeigt, wie eng der zeitliche Korridor ist und warum jede Verzögerung der Reform unmittelbar praktische Folgen hätte.

Warum sich der Zeitplan verzögern könnte

Ursprünglich war eine Umsetzung gegen Ende des ersten Halbjahres 2026 angepeilt. Aktuelle Berichte aus dem Jahr 2026 deuten jedoch auf eine Verzögerung hin. Der Aufbau einer eigenständigen Behörde ist aufwendig und kann mehrere Monate bis über ein Jahr in Anspruch nehmen.

Zeitstrahl mit möglicher Verzögerung der Reformumsetzung 2026

Wahrscheinlich wird daher eine gestaffelte Umsetzung: Zuerst könnten die institutionellen Reformen kommen, also die neue Behörde, später die Lizenz- und Marktregeln. Für eine fristgerechte Umsetzung müsste ein finaler Entwurf nach Einschätzung von Fachleuten früh genug vorliegen, damit Zeit für die EU-Notifizierung und die parlamentarische Beratung bleibt. Wird dieses Zeitfenster verpasst, verschiebt sich die volle Wirkung nach hinten. Eine solche gestaffelte Lösung hätte den Vorteil, dass zumindest die umstrittene Aufsichtsstruktur früher in Kraft treten könnte, während die politisch heikle Frage der Marktöffnung noch weiter verhandelt wird.

Für Spieler heißt das vor allem: Bis auf Weiteres gilt der heutige Rahmen unverändert. Das bestehende Monopol, die Grauzone für ausländische Anbieter und die Möglichkeit der Themenstartseite beschriebenen Rückforderung bleiben relevant, solange das neue Gesetz nicht in Kraft ist.

Wer die Entwicklung verfolgt, sollte einige Punkte im Blick behalten: ob der finale Entwurf rechtzeitig vorliegt, ob die unabhängige Behörde tatsächlich kommt, ob es bei einem Monopol bleibt oder eine Marktöffnung beschlossen wird und welche Maßnahmen gegen illegale Anbieter im Gesetz landen. Weil sich diese Punkte schnell ändern können, ist diese Seite ausdrücklich als Momentaufnahme zu verstehen. Vor wichtigen Entscheidungen empfiehlt sich ein Blick auf die amtlichen Quellen, um den jeweils aktuellen Stand zu prüfen.

Hilfe bei Glücksspielproblemen in Österreich

Glücksspiel kann süchtig machen. Wenn das Spielen belastend wird, gibt es in Österreich kostenfreie und vertrauliche Hilfe.

Über den Autor

Florian Steinbacher beschäftigt sich seit über zwölf Jahren mit Glücksspielregulierung und dem rechtlichen Rahmen des Online-Glücksspiels im deutschsprachigen Raum. Sein Schwerpunkt liegt auf der österreichischen Rechtslage und den praktischen Folgen für Verbraucher. In seiner Arbeit legt er Wert auf nüchterne Einordnung statt Werbung und auf nachvollziehbare Quellen.

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